Typ BG
Kurztitel Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz
Abkürzung LDG 1984
Paragraph 51
Inkrafttretedatum 19990901
Außerkrafttretedatum 99999999
Text
Ausmaß der Lehrverpflichtung der Lehrer an Polytechnischen Schulen
§ 51. (1) Die Lehrverpflichtung der Lehrer an Polytechnischen Schulen, mit Ausnahme
der Religionslehrer (§ 53 Abs. 1), beträgt 23 Wochenstunden. Die Lehrverpflichtung
vermindert sich mit der Maßgabe, dass die Gesamtminderung nicht mehr als vier
Wochenstunden beträgt,
1. für den Unterricht in Deutsch oder in einer anderen Sprache je
Klasse oder Schülergruppe um eine Wochenstunde,
2. für den Unterricht in Mathematik je Klasse oder Schülergruppe
oder in Technischem Seminar und Grundlagen der Mechanik bzw.
Elektrotechnik je Schülergruppe um eine halbe Wochenstunde,
3. für die Führung der Klassenvorstandsgeschäfte um eine
Wochenstunde. Die Lehrverpflichtung vermindert sich weiters für die Verwaltung
a) der Bücherei,
b) der Schulwerkstätte Metall (Materialien, Werkzeuge, Maschinen
für den Fachbereich Metall),
c) der Laboreinrichtung Elektro (Materialien, Werkzeuge, Maschinen
für den Fachbereich Elektro),
d) der Schulwerkstätte Holz (Materialien, Werkzeuge, Maschinen für
den Fachbereich Holz),
e) der Schulwerkstätte Bau (Materialien, Werkzeuge, Maschinen für
den Fachbereich Bau),
f) der Lehrbüroeinrichtungen (Materialien, Geräte für den
Fachbereich Handel - Büro),
g) der Lehrküche (inklusive Materialien, Geräte für den
Fachbereich Tourismus),
h) der Sammlung für den berufs- und wirtschaftskundlichen Bereich,
i) der Sammlung für den Bereich Naturkunde, Ökologie und
Gesundheitslehre,
j) der Sammlungen für den Fachbereich Dienstleistungen inklusive
der audiovisuellen Unterrichtsbehelfe,
k) der Turnsaaleinrichtung einschließlich der Sportgeräte, sofern diese Sammlungen
(Kustodiate) organisationsmäßig vorgesehen sind, tatsächlich bestehen und nicht von
einem anderen Bediensteten besorgt werden, je um eine halbe Wochenstunde.
(1a) Die Lehrverpflichtung der Lehrer an selbständigen Polytechnischen Schulen vermindert
sich weiters
1. für die pädagogisch-fachliche Betreuung der für den
lehrplanmäßigen Unterricht verwendeten
Schlagwörter
Korrekturstunde, Schulleiter, Einrechnung in die Lehrverpflichtung, Verminderung der
Lehrverpflichtung, Lehrerausbildung, Leiterfreistellung, Befreiung von der
Unterrichtserteilung, Hardware, Hardwarekomponente, Betriebssystemsoftwarekomponente,
Betriebssoftware
Index 64/03 Landeslehrer
Fundstelle BGBl.Nr. 302/1984 zuletzt geändert durch
BGBl. I Nr. 97/1999
Dokumentnummer N6199959804L