Abgeltung der Betreuung des pädagogischen
IT-Netzwerkes aus UT8-Geldern
lt. BGBl.II.29/1999:
(1) Ausstellen von Rechnungen je nach Arbeitsanfall für 'Neue Selbständige' oder Gewerbetreibende:
Vergleichsangebote: Achtung, regional unterschiedlich! Pro Arbeitsstunde excl. USt. (Nov. 1999): Vorarlberg: Comino ATS 890,- Pircher ATS 1.290,- Max Comp Götzis ATS 1.190,- Vom Fachverband 'Computing und Unternehmensberatung Vlbg' empfohlene Richtwerte Kategorie 2 der Tarifpositionen (ohne Zuschläge je nach Arbeitszeit): ATS 1.250,- bzw. ATS 1.470,- Siehe auch: www.cub.at oder www.ubdv.or.at
(2) Zuständigkeitsmatrix IT-Kustode und Unternehmen, Konzeptionelle Aufteilung:
Kurzzusammenfassung der Unternehmenszuständigkeit:
Installation Server HW/BS/Management
Installation Arbeitsplätze HW/BS
Installation Netzwerkkomponenten
Installation geprüfter Anwendungen zentral
Benutzerverwaltung
Vergabe von Berechtigungen auf BS-Ebene (Server)
Backup und Recovery
System Tuning und Performancemanagement Reparatur Server und WS Hardware Reparatur Ein/Ausgabekomponenten HWSystemwiederherstellung nach Ausfall bei Server und WS
BS-Upgrades und Servicepacks
Parametrisierung der Systemumgebung Server
Drucker einrichten/ändern
Unterstützung des IT-Kustoden bei: Test neuer Anwendungen Installation geprüfter Anwendungen dezentral WS-Rollout Vergabe von Berechtigungen an WS Backup und Restore während Betriebsführung
Matrixdownload als Worddokument Matrixdownload als Adobe Reader PDF-Format (3) Musterverträge in Form eines 'Freien Dienstvertrages' bzw. eines 'Werkvertrages':
Mustervertrag 1:
FREIER DIENSTVERTRAG
§ 1
VERTRAGSPARTEIEN
Dieser Vertrag über die Hardware-, Netzwerk- und Systembetreuung von IT-Arbeitsplätzen für den Unterricht wird abgeschlossen zwischen der Republik Österreich, vertreten durch
Schule , im folgenden mit "Auftraggeber" bezeichnet,
und
, im folgenden mit "Auftragnehmer" bezeichnet.
§ 2
VERTRAGSGEGENSTAND
Der Auftragnehmer erbringt folgende Leistungen im Zusammenhang mit der Hardware-, Netzwerk- und Systembetreuung von IT-Arbeitsplätzen für den Unterricht
*)
§ 3
VERTRAGSDAUER
Der Vertrag wird für den Zeitraum vom 1.1.1999 bis 31.12.1999 abgeschlossen.
Beide Vertragsparteien sind berechtigt, diesen Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung für beendet zu erklären.
§ 4
LEISTUNGEN
Störungen können während der Schulzeit zwischen 8:00 Uhr und 18:00 Uhr beim Auftragnehmer gemeldet werden.
Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber gegenüber die Verpflichtung, die oben angeführten Leistungen auszuführen, wobei der Auftragnehmer das Recht hat, sich dabei durch eine geeignete Person vertreten zu lassen.
Hinsichtlich des Vertreters hat der Auftragnehmer das Einvernehmen mit dem Direktor herzustellen.
Der Auftragnehmer führt diese Tätigkeiten grundsätzlich in den
Räumlichkeiten des (Schule) durch.
Es steht ihm frei, wann bzw. zu welchen Zeiten er die Arbeiten leistet.
Der Auftragnehmer (sowie sein Vertreter) hat die ihm durch das gegenständliche Rechtsverhältnis übertragenen Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen und mit der größtmöglichen Sorgfalt zu erfüllen.
Die Kosten für jegliche auszutauschende bzw. neu anzuschaffende Hard- und Software gehen zu Lasten des Auftraggebers.
§ 5
ENTGELT
Das Entgelt für eine Stunde Arbeitsleistung beträgt .......-. (Richtwert)
Die Rechnungslegung erfolgt quartalsweise/monatlich *) im Nachhinein.
§ 6
SONSTIGES
Beiden Vertragsparteien ist bewusst, dass sämtliche Rechtsvorschriften über den Dienstnehmerschutz, insbesondere für den Krankheitsfall, sowie Bestimmungen des Arbeitsrechts wie zB. Urlaubs- und Abfertigungsbestimmungen, auf das gegenständliche Rechtsverhältnis keine Anwendung finden.
b) Ein allfälliger Dienstnehmerbeitrag zur Sozialversicherung wird vom Auftraggeber einbehalten und abgeführt. Lediglich ein allfälliger Dienstgeberbeitrag bzw. ein pauschalierter Dienstgeberbeitrag zur Sozialversicherung wird vom Auftraggeber sowohl zunächst entrichtet als auch endgültig getragen.
§ 7
GERICHTSVEREINBARUNG
Es gilt österreichisches Recht.
Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich in Betracht kommenden Gerichtes in Feldkirch vereinbart.
§ 8
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Der Auftraggeber und der Auftragnehmer vereinbaren hiemit, dass
Für den Auftraggeber Der Auftragnehmer
(Dir. NN) (Mag. MM)
Mustervertrag 2:
WERKVERTRAG
abgeschlossen zwischen (Schulbezeichnung), im Folgenden kurz Auftraggeber genannt, einerseits und Herrn/Frau , als Auftragnehmer, andererseits.
§ 1
Auftraggeber, Auftragnehmer, Vertragsgegenstand,
gegenständliches Rechtsverhältnis
Das (die) , im Folgenden kurz "Auftraggeber" genannt - überträgt Herrn/Frau
§ 2
Werk(Leistungen)
Der Auftragnehmer verpflichtet sich hiemit gegenüber dem Auftraggeber im Zusammenhang mit der Hardware-, Netzwerk- u. Systembetreuung von IT-Arbeitsplätzen für den Unterricht nachfolgend angeführte Leistungen zu erbringen:
+) Nichtzutreffendes streichen
§ 3
Vertragsdauer
(1) Das Werkvertragsverhältnis beginnt mit und wird befristet mit .
(2) Beide Vertragsparteien sind berechtigt, diesen Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung für beendet zu erklären.
Insoweit jedoch eine solche Beendigung des Vertragsverhältnisses für den jeweils anderen Vertragspartner einen Schaden herbeizuführen geeignet ist und es den beendigungswilligen Vertragspartnern zumutbar ist, zur Abwendung eines derartigen Schadens das Vertragsverhältnis noch auf angemessene Zeit fortzusetzen, ist er dazu verpflichtet.
§ 4
Stellung und Pflichten des Auftragnehmers
(1) Der Auftragnehmer führt diese Tätigkeiten grundsätzlich in den Räumlichkeiten, des
durch. Es steht ihm frei, wann bzw. zu welchen Zeiten er die Arbeiten leistet.
(2) Der Auftragnehmer hat die ihm durch das gegenständliche Rechtsverhältnis übertragenen
Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen zu erbringen.
(3) Der Auftragnehmer ist Dritten gegenüber zum Stillschweigen über Angelegenheiten
verpflichtet, die ihm im Rahmen des gegenständlichen Rechtsverhältnisses zur Kenntnis
gekommen sind.
§ 5
Entgelt
(1) Das Honorar für die zu erbringenden Leistungen (§2) beträgt S .
* Wenn Ust. zu bezahlen ist, sollte sie getrennt ausgewiesen werden.
Für die Bezahlung des Honorars werden Abschlagszahlungen in Höhe von oder
Teilhonorare in Höhe von vereinbart.
*) Nichtzutreffendes ist zu streichen.
(2) Die Bezahlung des Honorars erfolgt (jeweils) binnen vier Wochen nach Rechnungslegung durch Überweisung auf das vom Auftragnehmer bekannt zu gebende Konto bei einem inländischen Geld- oder Kreditinstitut.
§ 6
Sonstiges
den Dienstnehmerschutz und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, keine Anwendung finden. Eine Anmeldung des Auftragnehmers zur Sozialversicherung erfolgt mangels Dienstnehmereigenschaft des Auftragnehmers ebenfalls nicht. Der Auftragnehmer führt die übernommenen Arbeiten als selbständige Tätigkeit durch.
§ 7
Gerichtsvereinbarung
Für die Entscheidung aller Rechtsstreitigkeiten aus dem gegenständlichen Rechtsverhältnis soll ausschließlich das sachlich in Betracht kommende Gericht in Feldkirch zuständig sein.
§ 8
Schlussbestimmungen
verbleibt. Der Auftraggeber erhält eine Abschrift.
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(Ort, Datum) (Ort, Datum)
Für den Auftraggeber Der Auftragnehmer:
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