NEUE, mit dem BMUKA ausverhandelte Variante (anwesend u.a. BRUNNER, STELZLMUELLER,...) in Form einer Abgeltung für Bundeslehrer oder Bundesbedienstete im Rahmen einer Nebentätigkeit (z.B. Ausbezahlung wie eine Belohnung). Zu diesem Zweck wurde ein sogenannter Mustervertrag und eine Checkliste vereinbart:
Abrechnungsmodalitäten für die IT-Betreuung 1999
Vertrag
über die Hardware-, Netzwerk- und Systembetreuung von IT-Arbeitsplätzen für den Unterricht
Vertragspartner:
Dieser Vertrag wird abgeschlossen zwischen der Republik Österreich, vertreten durch den Dienststellenleiter der Schule ....... , Dir. Mag. ........., und Herrn / Frau Mag. ........
Vertragsgegenstand:
Herr / Frau Mag. ....... erbringt folgende Leistungen:
Aufrechterhaltung der technischen und logistischen Betriebsfähigkeiten
Mitwirkung bei der Neukonzeption von IT-Anlagen
Netzwerkinstallation von Betriebs- und Anwendersoftware
Sicherheit und Virenschutz
Aufsetzen von Servern als Anbindung an globale elektronische Netze.
Im Rahmen dieses Vertrages sind ..... IT-Arbeitsplätze zu betreuen.
Herr / Frau Mag. ......... hat sich über alle für die Leistungserbringung notwendigen Umstände ausreichend informiert.
Innerhalb eines Werktages muss auf Fehlermeldungen reagiert werden.
Erfüllungsort:
Erfüllungsort ist das BG/BRG ......
Entgelt:
Das lohnsteuerpflichtige / einkommensteuerpflichtige Entgelt für die IT-Betreuung beträgt pro Jahr ........
Laufzeit des Vertrages:
Der Vertrag läuft von 1.1.1999 bis 31.12.1999.
Anwendbares Recht:
Es gilt österreichisches Recht. Die Auszahlung erfolgt im Wege der Bundesbesoldung.
...................., am ....................... ........................, am ................
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Mag. ........ Dir. Mag. ..........
IT-Abgeltung
Checkliste für Dienststellenleiter 1999
Ein Vertrag ist abzuschließen (lohn- oder einkommensteuerpflichtige Nebentätigkeit). Dieser Vertrag gilt für pragmatische bzw. vertragliche Bundesbedienstete.
Der Vertrag gilt für den Zeitraum vom 1.1.1999 bis 31.12.1999.
Zur Abdeckung der Dienstgeberbeiträge sollten bei Vertragsbediensteten höchstens 82 %, bei Pragmatisierten höchstens 92 % des zur Verfügung stehenden Betrages vergeben werden.
Anfang Dezember erfolgt die Meldung des IT-Betreuers über die geleisteten Arbeitsstunden.
Der vereinbarte Jahresbetrag ist auszubezahlen.
Bei lohnsteuerpflichtiger Nebentätigkeit ist der Ziffernschlüssel "1786" zu verwenden, bei einkommensteuerpflichtiger Nebentätigkeit der Ziffernschlüssel "1787".
Die Auszahlung erfolgt über die Bundesbesoldung (wie z. B. bei einer Belohnung).
Die Möglichkeit der Abrechnung als neuer Selbständiger oder Gewerbetreibender bleibt nach wie vor offen!