IT-Kustodiat
Regelung:
Aufgabe des IT-Kustos ist (seit BGBL. II Nr. 29/1999) die pädagogische und fachliche Betreuung von IT-Arbeitsplätzen. Diese Betreuung umfasst im pädagogischen-fachlichen Bereich insbesondere:
a) anwendungsnahe Hard- und Softwareunterstützung
b) unterrichtsorganisatorische Arbeiten
c) Betreuung der Lehrer und Schüler im IT-Betrieb
d) Mitwirkung im IT-Beschaffungswesen
e) Führung einer Fachbibliothek
f) Erstellung und Evidenthaltung elektronischer IT-Publikationen
Um eine möglichst optimale Betreuung bieten zu können, wird empfohlen, entsprechende Betreuungsstunden mit fixen Anwesenheitszeiten an der Schule je nach Bedarf an zu bieten.
Die rein technische Leistung der Hardware- und Netzwerk- und Systembetreuung ist durch das erwähnte BGBL und einen weiteren Erlass des BMBWK (GZ 4.173/2-II/D/99) separat geregelt! (Siehe IT-Systembetreuung!)